Wer kann ein Gesuch einreichen?

Wer kann ein Gesuch einreichen?

In der Regel reicht die Verfasserin oder der Verfasser des wissenschaftlichen Werks das Gesuch ein. Bei mehreren Autorinnen oder Autoren kann auch die Herausgeberin oder der Herausgeber das Gesuch stellen.

Buchpublikationen, die aus einem SNF-finanzierten Projekt resultieren, können durch die Beitragsempfängerin oder den Beitragsempfänger oder durch Projektmitarbeitende eingereicht werden. Dies ist auch nach Projektende möglich.

Bei Buchpublikationen, die in keinem Bezug zu einem SNF-Projekt stehen, müssen Gesuchstellende die persönlichen Voraussetzungen nach Art. 10 des Beitragsreglements erfüllen.
Gesuche für Monographien, die aus einer Dissertation oder Habilitation hervorgegangen sind, können auch eingereicht werden, wenn Art. 10 des Beitragsreglements nicht erfüllt wird, sofern die Qualifikationsschrift an einer Schweizer Universität verteidigt und angenommen wurde.

Beitragsreglement Art. 10

Categories: Buchpublikationen, Deutsch, Gesuchstellung, Monographien
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