Kontext

Was will der SNF?

Open-Access-Politik des SNF: Neuerungen

Der SNF hat sich zum Ziel gesetzt, schon 2020 100% der aus seiner Förderung resultierenden Publikationen Open Access (OA) verfügbar zu machen (OA Policy 2020). Dazu hat er ein Massnahmenpaket und neue Reglemente beschlossen, die am 1. April 2018 in Kraft getreten sind.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

OA-Policy-Anpassungen
  • Gold OA für Bücher als Book Processing Charge (BPC)
  • Gold OA für Buchkapitel als Book Chapter Processing Charge (BCPC)
  • Embargo von 12 Monaten statt 24 Monaten für Bücher bei Green OA
Anreize und Unterstützung
  • Obergrenze für Article Processing Charges (APC) von CHF 3000 bis auf weiteres aufgehoben
  • Neue Plattform zur Abwicklung von OA-Beiträgen, getrennt von laufenden Projekten
Compliance und Controlling
  • Systematisches Monitoring der OA-Compliance
  • Automatisierte Rückmeldung zur OA-Compliance an Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger
  • Bei Artikeln keine Ausnahmen von der OA-Verpflichtung mehr
Kommunikation
  • Aktive Kommunikation der OA-Policy an Forschende, in mySNF und auf der SNF-Website
  • Weitere, regelmässige Kommunikationsmassnahmen bis 2020

Die Anpassungen im Detail

Seit 1. April 2018:
  • Zeitschriftenartikel: Der SNF finanziert weiterhin Article Processing Charges (APC) für Direktveröffentlichungen in OA-Zeitschriften. Er hebt die bisherige Obergrenze von CHF 3000 bis auf weiteres auf. Unangemessene APC kann er kürzen.
  • Bücher: Der SNF vergütet neu Book Processing Charges (BPC) für OA-Buchpublikationen, die zu einer sofortigen OA-Stellung der vom SNF geförderten Publikationen führen. BPC sind auch erhältlich für OA-Buchpublikationen, die nicht auf einem vom SNF finanzierten Forschungsprojekt basieren
  • BPC beantragen: Die Gesuchstellenden müssen die Publikationsbeiträge nicht mehr als anrechenbare Kosten im Gesuch aufführen. Sie können BPC direkt über eine OA-Plattform beantragen, die Teil von mySNF ist. Dies ist auch nach Projektende möglich.
  • Grüner Weg: Zeitschriftenartikel sind wie bis anhin spätestens nach 6 Monaten in einem institutionellen oder disziplinenspezifischen Repositorium abzulegen. Für Bücher gilt neu eine Frist von 12 statt 24 Monaten. Die im Repositorium abgelegten Werke müssen inhaltlich mit der Verlagsversion übereinstimmen (meist als Post-Print oder Accepted Manuscript bezeichnet).
  • Keine Ausnahmen bei Artikeln: Die OA-Verpflichtung gilt für alle Artikel. Die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger sollten nur noch Verlage berücksichtigen, welche die Verpflichtung akzeptieren. Bei Büchern sind dann Ausnahmen möglich, wenn die Kosten für Bildrechte sehr hoch sind.
  • Ko-Finanzierung: Publikationen, die aus ko-finanzierter Forschung resultieren, unterliegen dann der OA-Verpflichtung, wenn der Förderungsbeitrag des SNF mindestens 50% beträgt.
Ab 1. Oktober 2018:
  • Buchkapitel: Der SNF vergütet neu bei der Direktveröffentlichung von Buchkapiteln eine Book Chapter Processing Charge (BCPC).
  • APC und BCPC beantragen: Die Gesuchstellenden können nun auch die APC und BCPC direkt über die OA-Plattform beantragen, auch nach Projektende. Wie bei den BPC sind die Beiträge nicht mehr als anrechenbare Kosten im Gesuch aufzuführen.