FAQ

FAQ

Open Access allgemein

Der SNF übernimmt Publikationsgebühren nur für Artikel, die über die «Gold Road» in OA-Zeitschriften veröffentlicht werden. Kosten für Publikationen in reinen OA-Zeitschriften mit wissenschaftlich anerkanntem Qualitätsniveau (vgl. DOAJ, siehe unten) können auch nach Projektende über ChronosHub beantragt werden. Gesuche können jederzeit erfolgen.

Directory of Open Access Journal (DOAJ)

Categories: Allgemein, Artikel, Deutsch, Kosten

Der SNF finanziert die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Büchern (Monographien und Sammelbänden), die über die „Gold Road“ erscheinen. Es können sowohl für Bücher, die aus einem SNF-finanzierten Projekt hervorgegangen sind, wie auch für Bücher, die in keinem Bezug zu einem SNF-Projekt stehen, Publikationsgebühren in Form von Book Processing Charges (BPC) beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über die mySNF.

Für Monographien und Sammelbände vergütet der SNF Verlagsleistungen zur Qualitätssicherung, Buchherstellung und Verbreitung in Form einer BPC. Die Höhe der verschiedenen Module einer BPC sind in Art. 11 des Reglements über die Open-Access-Publikationsförderung festgehalten.

Open-Access-Buchpublikationen

Categories: Allgemein, Bücher, Deutsch, Kosten

Der SNF übernimmt Publikationsgebühren für die Veröffentlichung einzeln verantworteter Kapitel eines Sammelbandes in OA als sogenannte «Book Chapter Processing Charges» (BCPC). Die Beiträge müssen peer-reviewed sein und in Sammelbänden erscheinen, die von einer Herausgeberin oder einem Herausgeber oder einem Herausgeberteam verantwortet werden. Der SNF bezahlt BCPC nur für Buchkapitel, die in einem vollständig in Gold OA verfügbaren Sammelband erscheinen. In einer Übergangszeit vom 1. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2020 können BCPC auch dann beantragt werden, wenn das Buchkapitel in einem nicht unmittelbar uneingeschränkt und entgeltfrei OA gestellten Sammelband erscheint. Die Beantragung erfolgt über die mySNF.


Folgende Kosten übernimmt der SNF nicht:

  • allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Selbstarchivierung («Green Road») von Publikationen auf einem institutionellen oder fachspezifischen Archiv-Server (Repositorium).
  • Publikationsgebühren (APC) für die OA-Publizierung eines zunächst in einer kostenpflichtigen Zeitschrift veröffentlichten Artikels (Hybrid-Modell).
  • Publikationskosten für Artikel oder Buchkapitel, die nicht das Ergebnis eines vom SNF geförderten Beitrags sind.
  • Kosten für die Publikation von Lehrbüchern, Spezialausgaben von Zeitschriften, Tagungsbänden, Neuauflagen und Übersetzungen.
  • Publikationskosten, die nicht in einem Zusammenhang mit OA stehen, z.B. Einreichegebühren («Page Charges»), Gebühren für Farbabbildungen, etc.
Categories: Allgemein, Deutsch, Kosten

​»Processing Charges» sind Gebühren, die von den Autorinnen und Autoren für die Open-Access-Publikation ihrer Arbeit entrichtet werden. Sie entlohnen u.a. die Leistung der Qualitätssicherung, Aufbereitung, Veröffentlichung und digitalen Bereitstellung der Publikation. Processing Charges werden bei der Publikation von Artikeln («Article Processing Charges»), Büchern («Book Processing Charges») oder Buchkapiteln («Book Chapter Processing Charges») erhoben. Der SNF finanziert nur Processing Charges für Gold OA, d.h. die Publikation muss sofort und vollständig OA verfügbar sein. Die in Hybrid OA-Modellen erhobenen APC finanziert der SNF nicht, da eine doppelte Abgeltung der gleichen Leistung durch Subskription und zusätzliche Processing Charges erfolgen würde. Processing Charges können von den Autorinnen und Autoren, ihrer Institution oder einem anderen Geldgeber gezahlt werden. Die Zahlung einer Processing Charge bedeutet jedoch nicht, dass die Autorinnen und Autoren die Verwertungsrechte für ihre Texte behalten oder dass diese unter einer Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt werden.

Categories: Allgemein, Deutsch, Kosten

Beim sogenannten Hybrid-Modell veröffentlichen die Forschenden ihre Ergebnisse in einer kostenpflichtigen Zeitschrift und zahlen für die freie Zugänglichkeit ihrer Werke eine zusätzliche Publikationsgebühr. Der SNF übernimmt solche Gebühren nicht, da der Zugang zu den Forschungsergebnissen doppelt bezahlt wird («double dipping»). Die OA-Verpflichtung des SNF wird durch die Wahl dieses Modells allerdings erfüllt.

Categories: Allgemein, Deutsch, Kosten

Die meisten Verlage akzeptieren die Selbstarchivierung von Publikationen. Manche Verlage verlangen jedoch, zwischen Erstveröffentlichung und Selbstarchivierung Sperrfristen einzuhalten. Diese können von wenigen Monaten bis zu mehrere Jahre betragen. Die OA-Verpflichtung des SNF wird durch die Selbstarchivierung von Artikeln sofort bei Erscheinen und von Büchern und Buchkapiteln nach maximal 12 Monaten erfüllt (Green OA). Eine Übersicht über die Praxis der Verlage findet sich auf der Sherpa/RoMEO-Website.

Sherpa/RoMEO

Categories: Allgemein, Deutsch, Green Road

Der SNF betrachtet den freien Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen als obligatorisch. Daher hat er eine Verpflichtung zur Publikation der aus seiner Förderung hervorgehenden Arbeiten in OA vorgesehen. Um die breite Nutzung der Inhalte zu ermöglichen, müssen Artikel zudem unter einer «Creative Commons Attribution CC BY» Lizenz veröffentlicht werden.

Der SNF akzeptiert bei Artikeln keine Embargofristen. Für Bücher und Buchkapitel sind 12 Monate zulässig. Damit Forschende nicht von Verlagen in der Nutzung ihrer eigenen Inhalte beschränkt werden und die OA-Verpflichtung erfüllen können, hat der SNF die von der cOAlition S entwickelte Rights Retentions Strategy eingeführt: Bei Einreichung eines Artikelmanuskripts verwenden Forschende eine Standardformulierung, zum Beispiel im Feld für das Acknowledgement: „Diese Forschung wurde ganz oder teilweise durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) [Beitragsnummer] gefördert. Zur Umsetzung von Open Access wird eine Creative Commons Attribution CC BY Lizenz auf jedes Author’s Accepted Manuscript angewendet, das aus dieser Einreichung hervorgeht.“

Die Autorinnen und Autoren machen sofort zur Veröffentlichung ihr «Author’s Accepted Manuscript» (inklusive Änderungen nach dem Peer Review, exklusive Layout und andere Verlagsleistungen) über ein Repositorium frei verfügbar.

cOAlition S Rights Retention Strategy 

Categories: Allgemein, Deutsch, Green Road

​Die Forschenden sind bei der Publizierung ihrer wissenschaftlichen Werke frei. Die OA-Verpflichtung des SNF sieht Rahmenbedingungen zur Publikation der aus seiner Förderung resultierenden Forschungsergebnisse vor. Die Auswahl des geeigneten Formats und Verlags bleibt auch weiterhin den Forschenden überlassen. Die positiven internationalen Entwicklungen im Publikationswesen hin zu Open Access haben dazu geführt, dass vielfältige Möglichkeiten zur Publikation im Einklang mit der OA-Verpflichtung bestehen. Der SNF setzt sich aktiv und in Zusammenarbeit mit Partnern in der Schweiz und international dafür ein, dass sich diese Entwicklung fortsetzt und beschleunigt.

Um dem öffentlichen Interesse an der freien Verfügbarkeit der durch den Einsatz öffentlicher Mittel erzielten Ergebnisse zu genügen, kann der SNF bei Artikeln keine Ausnahmen von dieser Verpflichtung mehr akzeptieren. Fallen bei Büchern oder Buchkapiteln unverhältnismässig hohe Kosten für Bildrechte an, kann die Verpflichtung auf Gesuch hin aufgehoben werden.


Für die Selbst-Archivierung soll die Verlagsversion (publiziertes PDF) oder das akzeptierte Manuskript nach dem Peer-Reviewing (Author’s Accepted Manuscript, Post-Print) auf dem Repositorium hinterlegt werden. Die hinterlegte Version muss inhaltlich der Verlagsversion entsprechen, darf jedoch z.B. ein anderes Layout verwenden.


Die Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger des SNF sind angehalten, vor der Zusammenarbeit mit einem Verlag zu prüfen, ob dieser ihnen die Publikation im Rahmen der OA-Verpflichtung des SNF ermöglicht. Der SNF führt ein Monitoring der Einhaltung seiner OA-Reglemente durch und veröffentlicht den OA-Status der aus seiner Förderung resultierenden Publikationen auf Projektebene in der Projektdatenbank des SNF. Der SNF behält sich vor, bei Nichteinhaltung der OA-Verpflichtung weitere Massnahmen zu ergreifen.

Falls mit einem Verlag eine Vereinbarung über die Urheberrechte getroffen wurde, müssen die jeweiligen Vertragskonditionen eingehalten werden. Der SNF erwartet jedoch die Selbstarchivierung dieser Publikationen auf einem institutionellen oder disziplinenspezifischen Repositorium, für Artikel sofort bei Erscheinen, bei Büchern und Buchkapiteln spätestens nach 12 Monaten. Längere Sperrfristen sind nicht im Einklang mit der OA-Verpflichtung. Auch wird bei Artikeln keine Ausnahme von der OA-Verpflichtung gemacht, bei Büchern nur im Fall unverhältnismässig hoher Kosten für Bildrechte. Liegt keine Vereinbarung über die Verwertungsrechte vor, können wissenschaftliche Werke drei Monate nach ihrer Publikation auf einem Repositorium archiviert werden. (Art. 382, Abs. 3 Obligationenrecht). Eine Übersicht über die Praxis der Herausgeber findet sich auf der Sherpa/RoMEO-Website.

Sherpa/RoMEO

SNF-Datenportal


​Die Forschenden können sich auf der Website «Directory of Open Access Journals», DOAJ, informieren, einem Online-Verzeichnis von qualitätsgeprüften und «peer-reviewed» OA-Zeitschriften.

Directory of Open Access Journal (DOAJ)

Categories: Allgemein, Deutsch, Gold Road

Die Forschenden können im «Directory of Open Access Repositories», OpenDOAR, nachschlagen, dem Verzeichnis der universitären OA-Repositorien. Die dort gespeicherten Informationen werden manuell überprüft. Das Ergebnis dieser Analyse ist eine Liste mit qualitätsgeprüften Repositorien.

Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR)

Categories: Allgemein, Deutsch

​Das Publizieren auf Plattformen wie ResearchGate oder Academia erfüllt die Open Access-Kriterien des SNF nicht, da die Benutzer sich dort registrieren müssen, was dem freien Zugang widerspricht. Die Plattformen verfolgen zudem ökonomische Ziele, indem sie die Benutzerdaten kommerziell nutzen, was der SNF nicht unterstützt. Auch die Veröffentlichung von Werken auf der eigenen Website erfüllt die OA-Kriterien des SNF nicht, da die langfristige Zugänglichkeit der Texte nicht gesichert ist.


​Die Selbstarchivierung ist in der Regel kostenlos. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Selbstarchivierung («Green Road») von Publikationen auf einem institutionellen oder disziplinenspezifischen Archiv-Server (Repositorium) werden jedoch nicht vom SNF übernommen.


​Die Forschenden sind zur Angabe der aus SNF-Förderung resultierenden Output-Daten verpflichtet. Der SNF erwartet, dass entstandene Publikationen in OA veröffentlicht werden und fragt die entsprechenden Links ab. Auf dieser Datenbasis wird ein regelmässiges Monitoring des OA-Status auf Projektebene durchgeführt. Bevor diese Informationen in der Projektdatenbank des SNF veröffentlicht werden, erhalten die Forschenden Gelegenheit, die Angaben auf den aktuellen Stand zu bringen.

SNF-Datenportal


Die angepassten Bestimmungen zur OA-Verpflichtung im Allgemeinen Ausführungsreglement zum Beitragsreglement, die seit 1.4.2018 in Kraft sind, gelten für alle wissenschaftlichen Veröffentlichungen (Artikel in Zeitschriften, Bücher, d.h. Monographien, Sammelbände, Buchkapitel), die ganz oder teilweise durch Beiträge des SNF finanziert wurden. Die vollständige oder teilweise Finanzierung durch den SNF bezieht sich dabei auf die Finanzierung der Forschung, deren Resultate publiziert werden oder die direkte Finanzierung der Publikation. Die OA-Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der SNF Beiträge an die OA-Publikation leistet oder nicht. In Fällen von Ko-Finanzierung der Forschung gilt die OA-Verpflichtung, sofern der Beitrag des SNF mindestens 50% beträgt.

Allgemeines Ausführungsreglement zum Beitragsreglement (PDF)


Im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung gilt grundsätzlich die Publikationsfreiheit. Autorinnen und Autoren entscheiden selbst, wo sie ihre Forschungsresultate veröffentlichen wollen. Wenn Forschung mit öffentlichen Mitteln betrieben wird, ist jedoch auch dem öffentlichen Interesse an Transparenz und entgeltfreier Zugänglichkeit der Publikationen Rechnung zu tragen. Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger werden vom SNF deshalb verpflichtet, ihre Publikationen öffentlich und entgeltfrei in elektronischer Form zugänglich zu machen (Open-Access-Verpflichtung). Dieses Erfordernis ist erfüllt, wenn die Publikation über die «Gold Road» erfolgt. Die Veröffentlichung über die «Green Road» wird als Variante vom SNF ebenfalls akzeptiert.

Das Urheberrecht an wissenschaftlichen Werken ist im Urheberrechtsgesetz (URG) geregelt. Dieses sowie das im Obligationenrecht (OR) verankerte Verlagsvertragsrecht regelt die Übertragung von Rechten der Autorinnen und Autoren an Verlage, die ihre wissenschaftlichen Werke publizieren. Wie viele Rechte im Einzelfall effektiv an den Verlag übertragen werden und unter welchen Bedingungen und Verwendungsregeln dies geschieht, ergibt sich aus den Vertragsbestimmungen und allgemeinen Bedingungen, welche die Vertragsparteien im konkreten Fall vereinbaren. Es geht hier um Lizenzen und Copyrights, die übertragen werden. Leider stehen Open Access oftmals Verlagspraktiken entgegen. Der SNF empfiehlt seinen Beitragsempfängerinnen und -empfängern, sich gegenüber Verlagen das Recht zur OA-Stellung auszubedingen. Zum Beispiel über die Verwendung der Rights Retention Strategy schon bei Einreichung eines Artikelmanuskripts. Der SNF setzt sich überdies dafür ein, dass Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Werke ein gesetzliches Zweitveröffentlichungsrecht zuerkannt wird, welches ihnen in jedem Fall erlaubt, ihre mit öffentlichen Mitteln unterstützte Forschung Open Access zu stellen.

Allgemeines Ausführungsreglement zum Beitragsreglement (PDF)

Categories: Allgemein, Deutsch

Konferenzbeiträge, die ein Peer Review durchlaufen haben, werden als Buchkapitel betrachtet. Für sie können Beiträge in Form von Book Chapter Processing Charges (BCPC) beantragt werden. Ist ein ganzer Konferenzband peer-reviewed, steht die Förderung durch Book Processing Charges (BPC) zur Verfügung.

Für Spezialausgaben von Zeitschriften oder Tagungsbände ohne Peer Review können keine Beiträge im Rahmen der Open-Access-Politik des SNF beantragt werden.

Open-Access-Buchpublikationen

Categories: Allgemein, Deutsch, Kosten

Missbräuchliche Zeitschriften sind vermeintliche Fachzeitschriften, die die Publikation wissenschaftlicher Artikel gegen eine Gebühr anbieten, dafür aber keine wissenschaftliche und redaktionelle Qualitätssicherung leisten, wie man sie von seriösen Fachzeitschriften erwarten würde. Diese Art von Journal wird häufig auch als «Predatory Journal» bezeichnet und verfolgt eine Reihe unethischer Geschäftspraktiken, beispielsweise:

  • Nutzung gefälschter Impact-Faktoren
  • Imitation von Namen und Design renommierter Fachzeitschriften
  • Generelle Intransparenz bezüglich Qualitätskontrolle, Gebühren, Urheberrecht, Rücknahme und digitaler Archivierung
  • Mitglieder des Editorial Boards existieren nicht, oder die Namen bekannter Forschender werden ohne deren Wissen verwendet
  • Versenden von Spam-Emails, in denen eine unplausibel schnelle Publikation versprochen wird, obwohl ein aufwendiges Peer-Review durchgeführt werden soll

Das Publizieren in missbräuchlichen Journals ist wegen einer Reihe von Gründen hoch problematisch. Zunächst können Publikation in einem missbräuchlichen Journal der eigenen Reputation oder jener der Institution schaden.

Daneben liefern Artikel in missbräuchlichen Journals Forschenden und der Wissenschaft als solches keinen Mehrwert. Sie sind nur eingeschränkt sicht- und auffindbar, mitunter, weil diese Zeitschriften nicht von bekannten Zitations- und Literaturdatenbanken wie Scopus oder Web of Science indiziert werden und weil missbräuchliche Journals keinen langfristigen Zugriff auf ihre Artikel gewährleisten. Folglich werden dort publizierte Artikel kaum bis gar nicht zitiert, finden in der Praxis nur wenig Anwendung und können letztlich verloren gehen. Für diese Arbeiten aufgewendete Ressourcen, werden so verschwendet.

Andererseits sind Artikel in missbräuchlichen Journals dennoch in der Öffentlichkeit wahrgenommene Forschungsarbeiten, deren wissenschaftliche Qualität unter Umständen nicht gesichert ist. Jede weitere Publikation in diesen Journals gefährdet dadurch die Glaubwürdigkeit aller veröffentlichter Forschungsarbeiten und kultiviert ein generelles Misstrauen in wissenschaftliche Publikationen.

Der SNF rät Forschenden deshalb, genau abzuwägen, wo sie ihre Arbeit veröffentlichen. Bei Zweifeln an der Seriosität einer Fachzeitschrift verweist der SNF Forschende an Informationsquellen wie das Directory of Open Access Journals oder an Checklisten wie etwa die Kampagne Think Check Submit.

Think.Check.Submit.

Categories: Allgemein, Deutsch

Open Access Buchpublikationen

Der SNF finanziert die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Büchern (Monographien und Sammelbänden), die über die „Gold Road“ erscheinen. Es können sowohl für Bücher, die aus einem SNF-finanzierten Projekt hervorgegangen sind, wie auch für Bücher, die in keinem Bezug zu einem SNF-Projekt stehen, Publikationsgebühren in Form von Book Processing Charges (BPC) beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über die OA-Plattform (mySNF).


«Book Processing Charges» (BPC) sind Gebühren, die Autorinnen und Autoren für die Open-Access-Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Buchpublikation an einen Verlag entrichten. Diese BPC wird meistens von der Institution der Autorinnen und Autoren oder von einem anderen Geldgeber übernommen.
Der SNF vergütet mit der BPC die verlegerischen Leistungen zur Qualitätssicherung, Herstellung und Verbreitung von Monographien und Sammelbänden. Die Höhe der verschiedenen Module einer BPC sind in Art. 11 des Reglements über die Open-Access-Publikationsförderung festgehalten.


In der Regel reicht die Verfasserin oder der Verfasser des wissenschaftlichen Werks das Gesuch ein. Bei mehreren Autorinnen oder Autoren kann auch die Herausgeberin oder der Herausgeber das Gesuch stellen.

Buchpublikationen, die aus einem SNF-finanzierten Projekt resultieren, können durch die Beitragsempfängerin oder den Beitragsempfänger oder durch Projektmitarbeitende eingereicht werden. Dies ist auch nach Projektende möglich.

Bei Buchpublikationen, die in keinem Bezug zu einem SNF-Projekt stehen, müssen Gesuchstellende die persönlichen Voraussetzungen nach Art. 10 des Beitragsreglements erfüllen.
Gesuche für Monographien, die aus einer Dissertation oder Habilitation hervorgegangen sind, können auch eingereicht werden, wenn Art. 10 des Beitragsreglements nicht erfüllt wird, sofern die Qualifikationsschrift an einer Schweizer Universität verteidigt und angenommen wurde.

Beitragsreglement Art. 10


Gesuche können laufend über die OA-Plattform (mySNF) eingereicht werden.

Für die Gesuchstellung muss die Buchpublikation das Peer-review-Verfahren des Verlags durchlaufen haben und die entsprechende Dokumentation muss vorliegen.

Die Prüfung der Gesuche dauert in der Regel zwei Monate. Die Veröffentlichung des betreffenden Werks darf nicht erfolgen, bevor der SNF einen Entscheid kommuniziert hat.


Der SNF erachtet das Peer-review-Verfahren als zentralen Bestandteil der Qualitätssicherung durch die Verlage. Diese holen mindestens ein unabhängiges, externes und aussagekräftiges Gutachten in schriftlicher Form ein, das sich auf das gesamte Manuskript bezieht. Das Gutachten wird an die Autorin oder den Autor zurückgespielt. Je nach Praxis in den jeweiligen Disziplinen erfolgt die Begutachtung des Manuskripts anonym („single blind“ oder „double blind“). Die Autorin oder der Autor ist aufgefordert, das Manuskript in Absprache mit dem Verlag gemäss den Kritikpunkten im Gutachten zu überarbeiten.

Die Verlage dokumentieren das durchgeführte Peer-review-Verfahren gegenüber dem SNF, indem sie das eingeholte Gutachten sowie eine Stellungnahme dazu vorlegen, inwiefern allfällige Kritikpunkte aufgenommen wurden. Das entsprechend überarbeitete Manuskript ist ebenfalls einzureichen.


Eine «gut ausgestattete digitale Buchpublikation» bietet zusätzliche Funktionalitäten, wie z.B. Audio- und Videodateien, die Verlinkung zu externen Webseiten oder Lexika und interaktive Elemente, die in der OA Version verfügbar sind.


Tagungsbeiträge können in Form eines Sammelbandes vom SNF unterstützt werden. Voraussetzung dazu ist, dass die einzelnen Beiträge überarbeitet und zu einer homogenen Publikation zusammengefügt werden. Neben einer fundierten Einleitung muss die Publikation einen klaren thematischen Rahmen aufweisen und die Beiträge müssen von vergleichbarer wissenschaftlicher Qualität sein. Zudem ist ein Peer-Review erforderlich, das sich auf den Band als Gesamtwerk bezieht.

Einzelne Beiträge eines Sammelbandes können über „Book Chapter Processing Charges“ gefördert werden.


Ja, das ist erlaubt. Der Beitrag des SNF darf jedoch nicht für die Deckung der Druck- und Papierkosten verwendet werden.


Finanziert der SNF die Herstellung der Buchpublikation über eine BPC, muss diese unmittelbar Open Access veröffentlicht werden, d.h. parallel zu einer allfälligen gedruckten Version,.
Buchpublikationen, die aus einem SNF-finanzierten Projekt hervorgehen und an die der SNF keine Publikationsgebühren in Form einer BPC zahlt, können zuerst in gedruckter Form oder als kostenpflichtiges E-Book erscheinen. Sie müssen jedoch spätestens 12 Monate nach Erstveröffentlichung auf einem institutionellen oder disziplinenspezifischen Repositorium zugänglich gemacht werden („Green Open Access“).


Der SNF verlangt, dass der Verlag die Open-Access-Buchpublikation gut sichtbar auf seiner Website veröffentlicht. Die Autorin oder der Autor ist ausserdem aufgefordert, die Publikation auf einem institutionellen oder disziplinenspezifischen Repositorium zugänglich zu machen.

Der SNF kümmert sich um die Weiterleitung der OA-Publikation an die Schweizerische Nationalbibliothek sowie an die OAPEN Library.

Schweizerische Nationalbibliothek – e-Helvetica
OAPEN Library


Die BPC wird direkt an den Verlag ausbezahlt. Die Autorin oder der Autor wird nach der Zusprache einer BPC aufgefordert, die Freigabe des Beitrags über mySNF zu beantragen. Im Rahmen der Beitragsfreigabe erfasst die Autorin oder der Autor die Metadaten zur Publikation sowie die Kontodaten des Verlags. Sobald diese Angaben auf ihre Vollständigkeit geprüft wurden, wird die BPC an den Verlag ausbezahlt.


Metadaten sind strukturierte Informationen zur Buchpublikationen. Es wird zwischen konventionellen, digitalen und Open-Access-spezifischen Metadaten unterschieden. Die konventionellen Metadaten beinhalten die eigentlichen bibliographischen Angaben. Zu den digitalen Metadaten zählen der Digital Object Identifier (DOI) und die ORCID (sofern vorhanden), zur eindeutigen Identifikation der Publikation und der Autorin/des Autors. Als Open-Access-spezifische Metadaten wird beispielsweise die Angabe der Lizenz wie auch die URL zur Verlagspublikation und das Format der Publikation verlangt.

Categories: Buchpublikationen, Deutsch