Mit der Autorschaft an einer wissenschaftlichen Publikation schaffen Forschende ein Werk, das vom Urheberrecht geschützt wird. Oft ist den Forschenden nicht bekannt, wie weit dieser Schutz geht und welche Möglichkeiten sie in der Ausübung ihres Urheberrechtes haben. Open Access heisst grundsätzlich freie Zugänglichkeit der wissenschaftlichen Literatur. Wie dürfen die zugänglichen wissenschaftlichen Werke genutzt werden? Zentral bei jeder Form der Nutzung ist das korrekte Zitieren der Urheber/innen, aber nicht nur: Lesen Sie die nachstehenden Informationen zum Urheberrecht, zu Verlagsverträgen und zu Lizenzen.
Wissenschaftliche Arbeiten geniessen ab ihrer Entstehung den Schutz des Urheberechtsgesetzes URG, sofern sie einen individuellen Charakter aufweisen und das Resultat geistiger Aktivität sind. Geschützt ist dabei die Ausdrucksform der Idee, der Meinung oder der Entdeckung, aber nicht die wissenschaftliche Entdeckung selbst.
Träger des Urheberrechts sind die Autorinnen und Autoren eines wissenschaftlichen Werks (= nicht übertragbares Recht der Urheberschaft). Wer kann Autorschaft beanspruchen? Laut den Empfehlungen der Akademien der Wissenschaften Schweiz sind es die Personen, die «einen wesentlichen Beitrag zur Planung, Durchführung, Auswertung oder Kontrolle der Forschungsarbeit sowie bei der Textredaktion geleistet» haben.
- Das Recht auf Verwertung eines Werks ist übertragbar und vererblich (ökonomischer Aspekt des Urheberrechts).
- Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, sofern das Zitat dem Kontext, in dem es verwendet wird untergeordnet ist, als solches gekennzeichnet und die Quelle angegeben wird.
- Die Urheberrechte erlöschen 70 Jahre nach dem Tod der Autorinnen oder Autoren. Vor Ablauf dieser Frist können sie von den Rechtsinhabern eingeklagt und durchgesetzt werden.