Kontext

Was ist OA? Wie geht OA?

Urheberrecht und Lizenzen

Mit der Autorschaft an einer wissenschaftlichen Publikation schaffen Forschende ein Werk, das vom Urheberrecht geschützt wird. Oft ist den Forschenden nicht bekannt, wie weit dieser Schutz geht und welche Möglichkeiten sie in der Ausübung ihres Urheberrechtes haben. Open Access heisst grundsätzlich freie Zugänglichkeit der wissenschaftlichen Literatur. Wie dürfen die zugänglichen wissenschaftlichen Werke genutzt werden? Zentral bei jeder Form der Nutzung ist das korrekte Zitieren der Urheber/innen, aber nicht nur: Lesen Sie die nachstehenden Informationen zum Urheberrecht, zu Verlagsverträgen und zu Lizenzen.

Urheberrecht

Wissenschaftliche Arbeiten geniessen ab ihrer Entstehung den Schutz des Urheberechtsgesetzes URG, sofern sie einen individuellen Charakter aufweisen und das Resultat geistiger Aktivität sind. Geschützt ist dabei die Ausdrucksform der Idee, der Meinung oder der Entdeckung, aber nicht die wissenschaftliche Entdeckung selbst.

Träger des Urheberrechts sind die Autorinnen und Autoren eines wissenschaftlichen Werks (= nicht übertragbares Recht der Urheberschaft). Wer kann Autorschaft beanspruchen? Laut den Empfehlungen der Akademien der Wissenschaften Schweiz sind es die Personen, die «einen wesentlichen Beitrag zur Planung, Durchführung, Auswertung oder Kontrolle der Forschungsarbeit sowie bei der Textredaktion geleistet» haben.

  • Das Recht auf Verwertung eines Werks ist übertragbar und vererblich (ökonomischer Aspekt des Urheberrechts).
  • Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, sofern das Zitat dem Kontext, in dem es verwendet wird untergeordnet ist, als solches gekennzeichnet und die Quelle angegeben wird.
  • Die Urheberrechte erlöschen 70 Jahre nach dem Tod der Autorinnen oder Autoren. Vor Ablauf dieser Frist können sie von den Rechtsinhabern eingeklagt und durchgesetzt werden.

Verlagsrecht

Das traditionelle Publikationssystem kennt grundsätzlich zwei verschiedene Vertragstypen mit Verlagen:

  • Autorinnen und Autoren übertragen ihre ökonomischen Verwertungs-Rechte vollumfänglich an die Verlage. Die Verlage können in der Folge aus eigenem Recht gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen, auch gegen die Autorinnen und Autoren selbst.
  • In Lizenzvereinbarungen gewähren die Autorinnen und Autoren den Verlagen das Recht, ihr Werk zu verwerten. Die Autoren behalten die ökonomischen Rechte an ihrem Werk.

Der SNF empfiehlt den Forschenden, die Publikationsverträge sorgfältig zu lesen und sicherzustellen, dass Verlagen nicht mehr Rechte gewährt werden, als für die Erfüllung ihrer Dienstleistung notwendig. Dies ist nicht zuletzt auch für die Erfüllung des Grünen Wegs zu Open Access zentral (Forschenden archivieren ihre wissenschaftlichen Publikationen nach einer bestimmten Sperrfrist auf einem institutionellen oder disziplinenspezifischen Repositorium). Zudem ist darauf zu achten, dass die Abtretung von nicht übertragbaren Rechten (z.B. das Recht als Autorin oder Autor anerkannt zu werden) nicht mit Schweizer Recht zu vereinbaren sind.

Open Access und Creative Commons Lizenzen

Open Access und Urheberrecht widersprechen sich nicht! Eine gängige Open Access Policy zielt unter anderem darauf, dass Forschende keine Rechte übertragen, sondern Lizenzen vergeben.  Über diesen Weg kann das wissenschaftliche Werk auf der ganzen Welt genutzt werden.

Für Open Access werden heute meistens die sogenannten Creative Commons (CC) Lizenzen verwendet. Der SNF schreibt für Artikel und Buchbeiträge keine spezifische Lizenz vor, fordert aber für von ihm unterstützten Monographien und Sammelbände in Gold OA (Publikationen sind direkt kostenlos und frei zugänglich im Internet verfügbar) mindestens eine CC BY-NC-ND Lizenz und empfiehlt die Verwendung von CC-BY-Lizenzen

Worum geht es bei den Creative Commons? Die 2001 gegründete Nonprofit-Organisation stellt kostenlos Standardlizenzen zur Verfügung, die für den Gebrauch im Internet prädestiniert sind. Sie beinhalten

  • einen maschinenlesbaren Code (z.B. Suchmaschinen)
  • leicht verständliche Symbole und Abkürzungen für die Anwendenden
  • einem detaillierten juristischen Lizenztext in über 60 Sprachen
    (als Grundlage für die Interpretation in Rechtsfällen)

Allen CC-Lizenzen gemeinsam ist, dass Sie nicht-exklusiv und unwiderrufbar sind. Zudem beinhalten sie alle die Verpflichtung, dass die Autorinnen und Autoren zitiert werden müssen – was durch das Piktogramm ‘BY’ dargestellt wird. Diese Verpflichtung gilt in der Schweiz von Gesetzes wegen, ist aber nicht in allen Ländern (z.B. USA) gesetzlich vorgeschrieben.

Mit Zusätzen kann die Weiterverwendung eingeschränkt werden, wobei die Zusätze einzeln oder in Kombination den Lizenzen hinzugefügt werden können.

  • NC (für non commercial): Dieser Zusatz (mit dem Symbol des durchgestrichenen Dollars) verbietet die Weiterverwendung zu kommerziellen Zwecken ohne explizite Zustimmung der Urheber.
  • ND (für non derivative): Dieser Zusatz (mit dem = Symbol) erlaubt die Weiterverwendung ausschliesslich in identischer Form.
  • SA (für share alike): Dieser Zusatz (mit dem Recycling-Symbol) gibt vor, dass bei der Weiterverwertung des Werks exakt die gleiche Lizenz verwendet werden muss.

Sofern die Lizenz Änderungen am Original nicht ausschliesst (ND), muss kenntlich gemacht werden, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Daraus ergeben sich 6 verschiedene Standardlizenzen, die in der folgenden Abbildung wiedergegeben werden (Quelle: http://www.creativecommons.ch/wie-funktionierts/).

Creative Commons Standard-Lizenzen

Weitere Informationen: